Verkehrsstrafrecht: Mehr als nur ein Unfall
Verkehrsstrafrecht kann jeden betreffen. Hierbei geht es nicht um den klassischen Verkehrsunfall, sondern um die schwerwiegenden strafrechtlichen Konsequenzen, die im Straßenverkehr drohen können.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
Neben Alkohol am Steuer ist die sogenannte Unfallflucht oder Fahrerflucht das häufigste Delikt. Der Gesetzgeber will damit sicherstellen, dass Geschädigte ihre Ansprüche geltend machen können, indem der Verursacher dazu angehalten wird, am Unfallort zu bleiben oder zeitnah die Feststellungen nachzuholen.
Konsequenzen und notwendige Schritte
Die Strafen für Unfallflucht reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Hinzu kommen gravierende Folgen für den Führerschein, wie ein Fahrverbot von bis zu sechs Monaten oder die Entziehung der Fahrerlaubnis. Es ist daher dringend geraten, sich bei einem Fall von Unfallflucht umgehend einem versierten Strafverteidiger anzuvertrauen.
Weitere Verkehrsdelikte im Strafrecht
Trunkenheit im Verkehr
Gefährdung des Straßenverkehrs
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs